Rassestandard und Fellfarben

Die FCI als Dachverband der Hundezuchtvereine gibt, durch die jeweiligen Rasseverbände festgelegte Rassestandards heraus.

In diesem Rassestandard wird für jede anerkannte Hunderasse das äußere Erscheinungsbild (Körpergröße, Gewicht, Körperform, Kopfform...sogar Pfotenform und Schwanzlänge) auch in der Fellfarbe festgelegt.

So besagt z.B. der Rassestandard für den Rottweiler, dass dieser nur in der Farbe "Black & Tan" zugelassen ist und für die Französische Bulldogge, dass es sie nur in den Farben gestromt, fawn und gestromt- oder fawn-gescheckt geben soll.

 

So ein Rassestandard entsteht aus einer Art Tradition, einer Vorstellung von Verantwortlichen der Rasseverbände, wie der Hund dieser Rasse aussehen soll.

Einige Vorgaben haben dabei durchaus über die Tradition hinaus ihre Daseinsberechtigung. So sollen z.B. die langen, hängenden Ohren der Bloodhounds, es dem Hund ermöglichen abgeschirmt von der Umwelt, sich auf die Geruchsspur zu konzentrieren. Wie Scheuklappen fallen sie vor die Augen und schirmen auch die Nase noch seitlich ab.

 

Streitthema ist jedoch bei einer Vielzahl von Rassen immer wieder der festgelegte Farbstandard. Traditionelle Züchter möchten die "alten" Farben beibehalten und andere Züchter wiederum, möchten mehr Variation in ihre Rasse bringen.

Bei einer Farbe wie Braun (auch Chocolate genannt) ist dies wieder eine reine Geschmacksfrage. Es handelt sich bei Braun um einen Farbschlag, der mit keinerlei gesundheitlicher Beeinträchtigung in Zusammenhang gebracht werden kann. Einige andere Farben, wie z.B. Fawn (auch Agouti oder Falb genannt) sind nur durch strengste Zuchtauswahl überhaupt zu vermeiden, da es sich bei Fawn um eine der drei Grund-Fellfarben handelt, deren Gene jeder einzelne Hund auf der Welt besitzt. So war z.B. Fawn anfangs auch bei den Französischen Bulldoggen verboten, man merkte aber irgendwann, dass es sich garnicht vermeiden lässt und lies die Farbe im Standard zu.

 

Nun kommt die Dilution ins Spiel.

Es gibt Hunderassen, wie z.B. die Weimaraner, die ausschliesslich auf durch die Dilution entstandene Farben gezüchtet werden. Dann gibt es z.B. die Deutschen Doggen, bei denen diese Farbe neben vielen anderen auch erlaubt ist. Und Rassen, wie die Französische Bulldogge, bei denen diese Farbe im Standard verboten bzw. zuchtausschliessend ist.

Und bei den Züchtern der Rassen, bei denen die Dilution verboten ist, sind vor allem die gesundheitlichen Aspekte Grund, die Farbe weiterhin abzulehnen. Die Angst dahinter ist halt immer, dass die Hunde mit der verdünnten Fellfarbe erkranken könnten.

 

Woher kommt diese Angst?

Berühmtes Beispiel ist leider der blaue Dobermann.

Über sehr viele Jahre wurden auch blaue (neben den bekannten chocolate & tan und black & tan farbenen) Dobermänner gezüchtet. Nach mehreren Jahrzenten Zucht häuften sich bei den blauen Dobermännern Krankheitssymptome wie eine Immunschwäche, Leber- oder Nierenversagen und vor allem Fellverlust und starke Ekzeme. Auffällig war, dass diese Symptome nur bei dem blauen Farbschlag in einer solchen auffälligen Häufung auftraten und irgendwann waren die erkrankten Hunde dann Anlass, die Zucht für diesen Farbschlag zu verbieten.

Hierdurch bildete sich für die CDA (die Krankheitssymptome der Haut bei blauen Hunden) dann auch der Name Blue-Doberman-Syndrom. Sensibilisiert durch diese Geschehnisse und Erkenntnisse wurden bald auch Fälle der CDA bei blauen Hunden anderer Rassen bekannt und die Fortschritte in der Genforschung ermöglichten es irgendwann auch das für die Entstehung dieser Fellfarbe verantwortliche Gen, das Dilutionsgen oder auch D-Lokus, zu identifizieren.